- BAföG: Dieser Ausbildungsberuf wird vom Staat gefördert und kann so zum Großteil rückzahlungsfrei finanziert werden. Die persönlichen Voraussetzungen erfragst Du bitte beim zuständigen BaföG-Amt.
- Die Fortzahlung des Kindergeldes nach den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen wird infolge des staatlich anerkannten Lehrplans zuerkannt. Die Altersbegrenzungen und Voraussetzungen erfährst Du bei der Kindergeldkasse.
- Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist das günstige Ausbildungsdarlehen der KfW. Der sogenannte Bildungskredit kann für die staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Kosmetiker:in ebenfalls beantragt werden. Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung findest Du im Internet unter bildungskredit.de
- Während der Ausbildung ruht die Berufsschulpflicht.
- Schüler:innen erhalten zu Beginn der Ausbildung einen Schülerausweis, der u.a. den vergünstigten Erwerb von Fahrkarten ermöglicht.
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