- Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger oder höherer Bildungsstand
Förderung & Finanzierung
- BAföG: Die Ausbildung in der Kosmetik und an der Fachoberschule wird vom Staat gefördert und kann so zum Großteil rückzahlungsfrei finanziert werden. Ihre persönlichen Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt.
- Die Fortzahlung des Kindergeldes wird nach den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen infolge des staatlich anerkannten Lehrplans zuerkannt. Die Altersbegrenzungen und Voraussetzungen erfahren Sie bei der Kindergeldkasse.
- Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist das günstige Ausbildungsdarlehen der KfW. Der sogenannte Bildungskredit kann für die staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikerin/zum Kosmetiker ebenfalls beantragt werden. Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung finden Sie im Internet unter bildungskredit.de [LINK]
- Während der Ausbildung ruht die Berufsschulpflicht.
- Schüler:innen erhalten zu Beginn der Ausbildung einen Schülerausweis, der unter anderem den vergünstigten Erwerb von Fahrkarten ermöglicht.
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